Organisatorisches

Wie erhalte ich Ergotherapie?

Ihre gesetzliche Krankenkasse / private Krankenversicherung übernimmt die Kosten der Ergotherapie, wenn Sie ein ärztliches Rezept (Heilmittelverordnung Nr. 18 oder ein Privat-Rezept) haben. Erwachsene, die nicht befreit oder privat krankenversichert sind, müssen eine gesetzliche Zuzahlung von 10% + 10€ Rezeptgebühr leisten. Wir leiten diesen Eigenanteil an Ihre Krankenkasse weiter.

Eine Befreiung der Zuzahlung ist möglich. Fragen sie hierzu ihre Krankenkasse.

Damit das Rezept seine Gültigkeit nicht verliert, sollte innerhalb von 14 Tagen, nach Ausstellung der Verordnung die Behandlung / Therapie beginnen.

Die Befreiungskarte sowie das Rezept sind zum Erstgespräch mitzubringen.

Ergotherapie ohne ärztliches Rezept:
Sie benötigen eine schriftliche Diagnose Ihres Arztes oder Heilpraktikers und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.