Organisatorisches

Wie erhalte ich Ergotherapie?

Ihr Allgemeinarzt oder Facharzt stellt je nach Diagnose eine ergotherapeutische Verordnung/Rezept aus.

Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten. Sind Sie nicht zuzahlungsbefreit beträgt die Rezeptgebühr 10 Euro und zusätzlich 10%. Der Eigenanteil wird an ihre Krankenkasse weitergeleitet.

Patient*innen unter 18 Jahren sowie diejenigen mit einer Zuzahlungsbefreiung müssen keine Rezeptgebühr leisten.

Damit die Verordnung nicht ihre Gültigkeit verliert muss die Behandlung innerhalb von 14 Tagen, nach Datum der Ausstellung, beginnen.

Das Rezept ist zum Erstgespräch mitzubringen.